Reisekosten
Die Reisekostenpauschale ist heutzutage leider freiwllig. Der Arbeitgeber ist also nicht dazu verpflichtet, sie zu gewähren. Erfolgt jedoch eine Zahlung, so muss diese gemäß gesetzlicher Regelungen erfolgen.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Privatfahrzeutg für eine geschäftliche Reise nutzt, wie es in kleineren Betrieben häufig der fall ist, liegt die aktuelle Kilometerpauschale bei 30 ct / km. For Motorräder und Fahrräder gelten geringere Sätze. Die Kilometerpauschael mindert zumindest Ihre Fahrtkosten. Wenn Sie wollen, dass Sie keinen Verlust machen, sollten Sie sich ein Auto anschaffen, welches laut ADAC Autokostenübersicht nicht mehr als 30 ct pro Kilometer an Kosten verursacht. Werden andere Mitarbeiter im Auto mitgenommen, kann eine Mitnahmepauschale von 0,02 € pro Kilometer geltrend gemacht werden.
Die Kosten kann man selbstversätndlich nur geltend machen, wenn man mit dem Privatfahrzeug gefahren ist.
Ebenfalls erstattungsfähig sind beispielsweise Autobahnvignetten oder dienstlich genutzte Bahn-Tickets.
Ab einem bestimmten Betrag wird die Resiekostenpauscahel besteuert.
Verpflegung
Mit der Reisekostenpauschael kommt oft noch eine Verpflegungspauzschael. Diese stellt sicher, dass der Arbeitnehmer verpflegt wird, da er während der Reise auswärts essen muss und daher Mehrkosten hat. Bei einer Reise von acht Stunden werden sechs Euroa ngerechnet, bei mindestens 14 Stunden 12 euro, bei 24 Stunden fallen sogar 24 Euro an. Unternimmt man an einem Tag mehrere Dienstreisen, so addieren sich die Abwesenheitszeiten.
Übernachtung
Kosten für Übernachtungen werden in der Regel nach Vorgabe der entsprechenden Rechnungen vorgelegt.
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