Gerade, wenn Sie viel mit Behörden kommunizieren, werden Sie viele Dokumente noch mit der Handschrift unterschreiben müssen. Das erscheint angesichts der aktuellen Bemühungen um digitale Ausweis- und Authentifzierungsverfahren zwar noch wie in der Steinzeit, aber so ist es im Endeffekt nun mal. Moderne Technologien, die es diesbezüglich im Auge zu behalten gilt, sind der digitale Personalausweis, der E-Postbrief bzw. DeMail, Briefverkehr über Fax und E-Mail mittels EDI sowie grundlegende Gedanken zum Thema digitalisierte Unterschrift, wie man sie z. B. beim Datenschutzbeauftragten in Hessen nachlesen kann.
Statt jedoch solche elektornische Verfahren zu beleuchten, zeige ich Ihnen zunächst einfach nur, wie Sie ihre handliche Unterschrift digitalisieren und dann auf ein Dokument bringen, welches mit solch einer Handschrift unterschrieben werden soll.
die rechtliche Akzeptanz und meine Meinung über handliche Unterschriften
Meiner Meinung nach dürfen zwar solche Unterschriften eigentlich nicht akzeptiert werden, weil die Unterschrift ja theoretisch auch von einem Profi abfotografiert, digitalisiert und somit gefälscht werden könnte. Solange auch wirklich die mit der Unterschrift verbundene Person – also Sie selbst – agiert, wird damit auch kein Schaden angerichtet. Nach meinen Recherchen gibt mir hier der §126 BGB Recht. Demnach wird als Ersatz für eine handliche Unterschrift nur die „qualifizierte elektronische Signatur“ akzeptiert, was z. B. die Unterschriftsfunktion des neuen elektronischen Personalausweises sicherstellen kann, wenn man sich über ein Terminal mit diesem authentifziert. Doch lesen Sie weiter
Und – so konsequent muss ich dann aber auch sein – gehört meiner Meinung nach die handliche Unterschrift heutzutage wenn überhaupt nur noch unter eine Bewerbung oder sonstige unkritische Dokumente gesetzt. Leider wird die handliche Unterschrift aber heutzutage eben bei sehr kritischen Entscheidungen noch akzeptiert. Egal ob Sie mit der EC-Karte einkaufen und im Anschluss eine Unterschrift tätigen oder Ihr Testament aufsetzen: über die Gültigkeit des Dokuments entscheidet einzig und allein eine handliche Unterschrift. Zum Fälschen von eben solchen handlichen Unterschriften gibt es mittlerweile aber bereits Tutorials bei wikiHow, die jedes Kleinkind nachvollziehen kann. Auf Youtube gibt es immer mal wieder Videos von Künstlern, die ganze Gemälde originalgetreu nachzeichnen. Und da möchte man uns im Dokumentenverkehr eben immer noch weis machen dass es sicher sein soll, wenn man mit einem Tintenklecks unterschreibt? Wenn es nach mir gehen würde, würden alle Dokumente und Geschäftsvorgänge ab einer gewissen Kritikalität im 21. Jahrhundert nur noch über
- notariell oder amtlich beglaubigte Unterschrift
- Mehr-Wege-Authentifzierung (z. B. Nummer und Sicherheitscode auf Kreditkarte + PIN)
- qualifizierte elektornische Unterschrift
abgeleistet werden. Denn eine handliche Unterschrift ohne Beglaubigung ist – meiner persönlichen Meinung nach – schon lange nicht mehr sicher, da kann man noch so viele Kringel und Schnörkel in seine Signatur einbauen, wie man möchte.
Warum eine digitalisierte Handunterschrift trotzdem Sinn macht
So, jetzt habe ich zwei dicke Statements darüber abgeleistet, warum zum einen handliche Unterschriften und zum anderen digitalisierte handliche Unterschriften nichts taugen. Warum erkläre ich Ihnen jetzt trotzdem in diesem Beitrag, wie Sie eine handliche Unterschrift digitalisieren und auf ein Dokument bringen?
Nun, weil meiner Recherche nach gem. §127 BGB eben auch andere Formen der Beurkundung gewählt werden können, wenn zur Beurkundung die elektronische Form ausreichend ist. Es steht allerdings den Vertragsparteien frei, nachträglich eine dem §126 BGB bzw. §126a BGB konforme Form der Beurkundung zu verlangen.
Handliche Unterschrift digitalisieren und damit unterschreiben weiterlesen
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