Hinweis: Dies ist keine rechtsgültige Rechtsberatung meinerseits, sondern nur beinhaltet nur eine persönliche Meinung über die aktuelle Entwicklung in diesem Diskurs.
Nicht selten wünschte man sich, eine Unfallsituation aufgenommen zu haben. Der Schein trügt nämlich manchmal – da sieht ein Unfall, den ein Überholender durch aggressives Schneiden verursacht hat, oft nach einem Auffahrunfall aus. mit sogennanten ADshcams ist diese Privataufzeichnung in Ländern wie Russland bereits Gang und Gäbe. Die Verkehrsteilnehmer trauen eventuell der Rechtssprechung oder der Dokumentation der Polizei nicht, oder zweifeln an der ehrlichkeit des Unfallverursachers.
Eine solche Cam zeichnet ununterbrochen den Verkehr vor der Windschutzscheibe auf. rechtlich ist der Einsatz der Kameras umstritten. Einige Gerichte werten dies als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Schließlich können sich Verkehrsteilnehmer der Aufnahme nicht entziehen – haben aber auch keine Einwilligung dafür gegeben. Sobald die Aufnahme den privaten Bereich des Aufnehmenden verlässt- und das ist der fall, wenn das Video dem Gericht oder der Polizei übergeben wird – verstößt man somit die Privatsphäre der gefilmten Personen. Die Angelegenheit wird dabei so gewertet, dass das Persönlichkeitsrecht der öffentlichen Verkehrsteilnehmer Priorität hat vor der beweissicherung durch die videoaufnahme.
Die Kameras sind jedoch zulässig, wenn die Aufnahmen für private zwecke gemacht werden. Gibt man bei einer Verkehrskontrolle diesen Grund für die nutzung an – weil man beispielsweise die Landschaft abfilmen will – ist es fraglich, ob ein Polizeibeamter dagegen etwas einzuwenden hätte, da er ohne Weiteres die Motive des Aufnahematerial nicht prüfen kann. In eindeutigen Fällen jedoch kann die Polizei eingreifen.
Im Zweifel darüber, ob die Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind, soll darüber entschieden werden, ob die Interessen des Cam-Benutzers, oder die der Gefilmten Personen – überwiegen. Das kommt natürlich dann wieder auf das gefilmte Material an. Wird beispielsweise zufällig ein Banküberfall gefilmt, ist eine Zulassung als Beweis wahrscheinlicher als das Filmen eines Bagatellverstoßes. Es gibt wechselseitige Gerichtsverfahren, bei denen Dashcams sowohl zugelassen als auch abgelehnt wurden. Von daher ist eine nutzung zwar grundsätzlich sinnvoll, für den Fall, dass sie zugelassen wird, aber auch kein Garant für eine eventuelle beweissicherung.
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