Auf jeden Fall muss Ihnen eine Airline bei einem Storno die im Ticketpreis enthaltenenn Steuern und Gebühren erstatten. Immer häufiger wird den Abbrechern von deutschen Gerichten auch der komplette Ticketpreis zugestanden, da die Airlines grundsätzlich den Nachweis schuldig sind, dass Ihnen überhaupt Kosten entstanden sind. Konnte der stornierte paltz vor Abflug anderweitig besetzt werden, gab es nämlich keine Mehrkosten für die Airline. Dabei unterstellen die Gerichte dann oft, dass der freie Platz weiterverkauft wurde.
Zur Schlichtung können Sie sich an einen Anwalt oder an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen personennahverker Söp wenden.
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